leistungen

Um die Interessen von Eigentümer und Mieter bestmöglich zu vertreten, zählen folgende Leistungen zu unserem Betätigungsfeld:

  1. 01. Vorschreibung der monatlichen Akontozahlungen für Betriebs-, Heizkosten und Reparaturrücklage. Die Zahlungseingänge werden laufend geprüft, säumige Wohnungseigentümer auf deren Kosten gemahnt und falls erforderlich geklagt.

  2. 02. Führung der Buchhaltung nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmannes.

  3. 03. Eröffnung und Führung eines auf die Gemeinschaft lautenden und für jeden Wohnungseigentümer einsehbaren, gesonderten Kontos, über das der gesamte Zahlungsverkehr der Wohnungseigentumsgemeinschaft abgewickelt wird. Der Eigentümer eines auf diesem Konto vorhandenen Guthabens ist die Eigentümergemeinschaft.

  4. 04. Überprüfung und Bezahlung der Rechnungen für Betriebs-, Heiz- und Instandhaltungskosten.

  1. 05. Bekanntgabe der Betriebskostenrückstände einzelner Mieter (trotz Mahnung).
  2. 06. Jährliche Vorausschau über die im kommenden Kalenderjahr notwendigen und in Aussicht genommenen Erhaltungsarbeiten.

  3. 07. Erstellung einer Betriebskostenabrechnung bis längstens 30.06. des Folgejahres.
  4. 08. Beauftragung der Ablesung und Erstellung der Heizkostenabrechnung bis spätestens 30.06. des Folgejahres.

  5. 09. Regelmäßige Erstellung und Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen und -erklärungen sowie von allen sonstigen, notwendigen Anträgen beim Finanzamt.

  6. 10. Abschluss der notwendigen Versicherungen gegen Gebäudeschäden sowie laufende Anpassung der Versicherungssummen an Kostensteigerungen.

  7. 11. Durchführung der notwendigen Erhaltungsarbeiten und evtl. Verbesserungsarbeiten, Einholung mehrerer Kostenvoranschläge und Auftragsvergaben an jene Firmen, die die Mehrheit der Wohnungseigentümer wünschen.

  1. 12. Befragung der Wohnungseigentümer zu Arbeiten, die nicht die ordentliche Verwaltung betreffen und schriftliche Verständigung der Eigentümer über gefasste Beschlüsse gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

  2. 13. Veranlassen und Überwachen der notwendigen Reinigungs- und Pflegearbeiten sowie Wahrung der Dienstgeberpflichten gegenüber Hausmeistern, Hausbetreuern, Reinigungspersonal etc.

  3. 14. Vertretung der Wohnungseigentumsgemeinschaft vor Behörden und Ämtern, sofern kein Anwaltszwang besteht und es sich um Angelegenheiten der ordentlichen Verwaltung handelt.

  4. 15. Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung.

  5. 16. Auf Wunsch Vermietung oder Verkauf von Wohnungen.

Die Aufgaben werden gemäß den Bestimmungen des ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch), des WEG 2002 (Wohnungseigentumsgesetz 2002) sowie der einschlägigen Durchführungsbestimmungen laut Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten sowie der Innung der Immobilien- und Vermögenstreuhänder durchgeführt.